11.03.2025 - 9 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 241068...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Innerhalb der Baugrenzen ist eine Verschiebung des Baukörpers möglich. Eine Genehmigung von Abweichung könnte im B-Plangebiet dazu führen, dass auch andere Abweichungen genehmigt werden müssen.

Die festgelegte Baugrenze war in den vorherigen eingereichten Unterlagen nicht eingezeichnet

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 241068 für den Neubau eines Einfamilienhauses sowie Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans auf dem Flurstück 118/40 der Flur 1 der Gemarkung Petersberg unter Berücksichtigung folgender Auflagen:

  1. Gebäude wird weiter nach Norden verschoben (unter Berücksichtigung 3 m Abstand zum Nachbargrundstück)
  2. Die Firstlinie ist parallel zur Straße auszurichten.
  3. Die im B-Plan vorgeschriebene Festsetzung der Dachziegel (rot bzw. rotbraun) muss zwingend eingehalten werden
  4. Das Haus muss geklinkert sein

zu erteilen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

2

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1022781&selfaction=print