20.04.2021 - 8 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid B...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Helms erläutert, dass Bezug auf den B-Plan sowie der Trinkwasserschutzzone Nr. 2 genommen werden muss. Die Auflagen der Trinkwasserschutzzone sind zu erfüllen.

Frau Benn ergänzt, dass in der Trinkwasserzone 2 kein Wohnrecht zu erwarten ist kein Einfamilienhaus. Der Antrag erfolgte für die Trinkwasserzone 2 und muss daher abgelehnt werden. Es besteht die Möglichkeit eines Ersatzneubaus aber nicht in Form eines Wohnhauses. Der Bauausschuss wird dem betreffenden Anwohner einen Lösungsvorschlag unterbreiten. 

 

Reduzieren

Beschluss:

Es erfolgt eine Zustimmung zum gestellten Antrag unter Einhaltung der wassertechnischen Auflagen. Der untere Absatz der Beschlussvorlage wird gestrichen.

 

 

Beschluss:

Die Gemeinde Pinnow erteilt nicht das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210034 für die Errichtung eines Einfamilienhauses (1,5 bis 2-geschossig) mit Carport / Garage auf den Flst. 130/5, 131/6, 132/7 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

Begründung:

Das Vorhaben fügt sich nicht nach § 34 BauGB hinsichtlich des Artes und Maßes der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Weiterhin befinden sich die Flurstücke in der Trinkwasserschutzzone II.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis mit o.g. Änderung

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage