13.05.2025 - 6 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 13.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Der Beschlussvorschlag wird zurückgestellt.
Die Darstellung des Wohnhauses in der Flurkarte entspricht nicht der Örtlichkeit. Somit ist der Abstand des vorhandenen Gebäudes zur Flurstücksgrenze nicht zu bestimmen. Der Bauausschuss empfiehlt die Gebäudeeinmessung des Gebäudebestandes auf dem Flurstückes 108/10, Flur 1, Gemarkung Pinnow. Erst dann ist mit entsprechend aktualisiertem Kartenwerk des Liegenschaftskataster die Entfernung vom Gebäude zur Flurstücksgrenze zu ermitteln.
Es wird angemerkt, dass der eingereichte Lageplan suggeriert, dass das Grundstück des Antragstellers bis zum Seeufer reicht und größer ist als das tatsächliche Flurstück. Dies ist aber nicht der Fall. Es wird um Änderung gebeten. Eine Verlängerung des Gebäudes in Richtung See wird sehr kritisch gesehen, außerdem stellt sich die Frage, ob bei einer Vergrößerung des Bestandsgebäudes (von 6 m auf 14 m) eine Bewertung des Daches nicht wie bei einem Neubauvorhaben (dann 30° Dachneigung) erfolgen müsste. Die Amtsverwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die beigefügte Gerichtsentscheidung für den Antrag heranzuziehen ist. Das Flurstück des Antragstellers liegt außerhalb des Bereiches auf den sich die Gerichtsentscheidung bezieht.
