11.03.2025 - 9 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 241068...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 11.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Innerhalb der Baugrenzen ist eine Verschiebung des Baukörpers möglich. Eine Genehmigung von Abweichung könnte im B-Plangebiet dazu führen, dass auch andere Abweichungen genehmigt werden müssen.
Die festgelegte Baugrenze war in den vorherigen eingereichten Unterlagen nicht eingezeichnet
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 241068 für den Neubau eines Einfamilienhauses sowie Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans auf dem Flurstück 118/40 der Flur 1 der Gemarkung Petersberg unter Berücksichtigung folgender Auflagen:
- Gebäude wird weiter nach Norden verschoben (unter Berücksichtigung 3 m Abstand zum Nachbargrundstück)
- Die Firstlinie ist parallel zur Straße auszurichten.
- Die im B-Plan vorgeschriebene Festsetzung der Dachziegel (rot bzw. rotbraun) muss zwingend eingehalten werden
- Das Haus muss geklinkert sein
zu erteilen.
