Beschlussvorlage - BV Cri SV 234/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant die Errichtung eines Wohnhauses im Doppelcarport im Gimpelweg 10 in Crivitz.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz. Daher wurde für das Vorhaben ein Bauantrag in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz gestellt.

 

Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz ein.

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das Bauvorhaben der Errichtung eines Wohnhauses im Gimpelweg 10 in Crivitz genehmigungsfrei nach § 62 LBauO M-V zu stellen, da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz eingehalten werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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