Beschlussvorlage - BV Cri SV 234/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses
Gem. Crivitz, Flur 14, Flst. 267
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
17.03.2016
|
Sachverhaltsdarstellung:
Der Bauherr plant die Errichtung eines Wohnhauses im Doppelcarport im Gimpelweg 10 in Crivitz.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz. Daher wurde für das Vorhaben ein Bauantrag in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz gestellt.
Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das Bauvorhaben der Errichtung eines Wohnhauses im Gimpelweg 10 in Crivitz genehmigungsfrei nach § 62 LBauO M-V zu stellen, da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz eingehalten werden.