Beschlussvorlage - BV Cri SV 228/16
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses
Gem. Crivitz, Flur 1, Flst. 13/8
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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17.03.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Bauherr plant die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 13/8 in der Gädebehner Straße (Stadtrandsiedlung).
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu bewerten.
Die Lage des Gebäudes orientiert sich an der faktisch vorhandenen Baugrenze.
Das Dach soll aus zwei gegeneinander versetzten Pultdächern gebildet werden. Im Anhang befindet sich ein Bespiel hinsichtlich der geplanten Dachform.
Die Erschließung ist gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung des Wohnhauses unter der Bedingung zu erteilen, dass sich die Traufhöhe insgesamt und die Firsthöhe des Dachs mindestens straßenseitig nach der der benachbarten Wohnhäuser richtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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729,3 kB
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