Beschlussvorlage - BV Cri SV 228/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 13/8 in der Gädebehner Straße (Stadtrandsiedlung).

 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu bewerten.

Die Lage des Gebäudes orientiert sich an der faktisch vorhandenen Baugrenze.

Das Dach soll aus zwei gegeneinander versetzten Pultdächern gebildet werden. Im Anhang befindet sich ein Bespiel hinsichtlich der geplanten Dachform.

 

Die Erschließung ist gegeben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung des Wohnhauses unter der Bedingung zu erteilen, dass sich die Traufhöhe insgesamt und die Firsthöhe des Dachs mindestens straßenseitig nach der der benachbarten Wohnhäuser richtet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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