Beschlussvorlage - BV Cri SV 225/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports an der Grenze des Grundstücks im Milanring 25, Crivitz. In einem Anschreiben beantragt er dazu die Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze des B-Plans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz. Wie im Lageplan im Anhang dargestellt handelt es sich um einen Bereich von etwa 1,30 m x 2,50 m. Der Carport hat eine Tiefe von 7 m. Er kann aufgrund des stark abfallenden Geländes, welches mit Hilfe einer Stützmauer von etwa 2 m Höhe abgefangen wurde, nicht weiter nach hinten versetzt werden.

 

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder wenn die Durchführung des B-Plans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz empfiehlt der Stadtvertretung die Befreiung von der Baugrenze im Rahmen der Errichtung des Carportes im Milanring 25 in Crivitz zuzulassen / nicht zuzulassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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