Beschlussvorlage - BV Cri SV 214/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Durch das BMVI wurde gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des BMVI vorn 22.10.2015 der erste Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von lnfrastrukturprojekten  veröffentlicht. Bis 2018 sollen damit Bandbreiten von rnind.50 Mbits/s erreicht werden.

Zwischen dem Landkreis (vertreten durch die Kreisbeauftragten für den Breitbandausbau) und dem BKZ M-V wurden  Pilotprojekte für den 1. Aufruf abgestimmt und ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

 

Nach Abschluss des 1. Aufrufes (T: 31.01.2016) soll im Zeitraum Februar bis Mai/Juni 2016 der 2. Aufruf bearbeitet werden. Erklärtes Ziel des Amtes Crivitz ist es, hier ein Projektgebiet einzubringen. Auf der Bürgermeisterberatung am 03.02.2016 wurde durch den Breitbandkoordinator des Landkreises der erste Entwurf eines Clusters aus dem Amtsbereich vorgestellt. Danach gehören zum Projektgebiet Flächen der Stadt Crivitz sowie der Gemeinden Sukow, Demen; Barnin, Bülow, Friedrichsruhe und Zapel.

 

Der Landkreis ist bereit, für die betroffenen Gemeinden Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.

 

Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Entwurf der Richtlinie liegt bereits vor. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist durch die Gemeinde zu gewährleisten.

 

Nähere Einzelheiten werden in einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zwischen den einzelnen Gemeinden und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim vereinbart.

 

Nach Vorlage genauer Erkenntnisse zum finanziellen Umfang des notwendigen Ausbaus der Breitbandversorgung und damit auch der Höhe der durch die Gemeinde bereitzustellenden Mittel  ist ein erneuter Beschluss der Gemeinde notwendig, in dem

-die finanziellen Rahmenbedingungen (Haushalt bzw. Nachtrag zum Haushalt) und

-der noch zu vereinbarende  Kooperationsvertrag

zu beschließen sind. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt den Breitbandausbau von mind. 50 Mbits/s in der Stadt. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim wird beauftragt, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mögliche Förderung nach der Bundesrichtlinie vom 22.10.2015:

 

Punkt 6.3.

Fördersumme: mind. 100.000 € - max. 10 Mill. €

 

Punkt 6.4.

Basisfördersatz : 50 %

Erhöhung des Basisfördersatzes möglich bei

Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft bis zu 70%

 

Punkt 6.5.

Ein Eigenmittelbetrag der Gemeinde i.H.v. mind. 10%

der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu gewährleisten.

„Ersatzweise kann der Eigenmittelbeitrag auch von den Ländern geleistet werden, wenn die Gebietskörperschaft Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegt.“

 

Punkt 6.7.

Nachgewiesene Ausgaben nach Pkt.3.3. (Beratungsleistungen) werden einmalig in voller Höhe bis max. 50.000 € gefördert.

 

Mögliche Förderung des Breitbandausbaus in M-V ( E n t w u r f )

 

1. Kofinanzierung zur Bundesrichtlinie

-bei einer Förderquote des Bundes i.H.v. 50%-> 40%

-bei einer Förderquote des Bundes i.H.v. 60%-> 30%

-bei einer Förderquote des Bundes i.H.v. 70%-> 20%

 

2.Als reine Landesförderung auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24. Juni 2015 i.V.m. der VV zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

 

Zuwendung in Höhe von bis zu 90%, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a)Gemeinden des Projektgebietes müssen außerhalb der Stadt- Umland-Räume i.S.v. § 16a des Landesplanungsgesetzes liegen und

b)Die Gemeinden müssen finanzschwach sein (= Durchschnitt der Steuerkraftmesszahlen der Jahre 2011 bis 2013 darf 525 € nicht überschreiten)

 

Grundsätzlich ist von einer Eigenbeteiligung von 10% auszugehen!

 

 

 

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