Beschlussvorlage - BV Cri SV 206/16

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Beratungsfolge

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Der Bauherr plant die Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses in der Freiheitsallee 25 in Crivitz.

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 151635) zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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