Beschlussvorlage - BV Cri SV 197/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

  Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden  und  sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Einwohnerversammlung am 11.03.2015 sind abgeschlossen. Die Fragen der Einwohner wurden direkt auf der Einwohnerversammlung beantwortet. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden bereits am 24.08.2015 (BV Cri SV 116/15) durch die Stadtvertretung Crivitz abgewogen.

Die Stellungnahmen, die während der Beteiligung nach § 3 (2) (Offenlage vom 05.10.-006.11.2015) und § 4 (2) BauGB eingegangen sind, liegen nun zur Abwägung vor.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Einwohnern hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis entsprechend der Anlage zu den einzelnen relevanten Stellungnahmen  geprüft und beschlossen:
a) berücksichtigt werden folgende Stellungnahmen:

-          Landkreis Ludwigslust- Parchim vom 06.11.2016;

-          Untere Naturschutzbehörde, LK Ludwigslust-Parchim vom 05.01.2016

-          Denkmalrechtliche Genehmigung vom 04.05.2015

-          Landesforst, Forstamt Gädebehn;

 

b) folgende Stellungnahmen mit Hinweisen werden zur Kenntnis genommen:

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg;

-          Bundesamt für Infrastruktur … der Bundeswehr,

-          Betrieb für Bau- und Liegenschaften;

-          WEMAG AG;

 

c) Stellungnahmen, die keine Anregungen angezeigt haben, werden zur Kenntnis genommen:

 

-          50 Hertz;

-          Bergamt Stralsund;

-          BVVG;

-          Deutsche Bahn;

-          Hansewerk AG;

-          Kabel Deutschland;

-          Landesamt für innere Verwaltung;

-          VNG / GDMcom / ONTRAS;

-          Zweckverband Schweriner Umland;

-          Nachbargemeinden:

Gemeinde Pinnow; Gemeinde Gneven; Gemeinde Langen Brütz; Gemeinde Tramm;

Gemeinde Demen; Gemeinde Barnin; Gemeinde Zapel; Gemeinde Sukow;

 

d) Von Einwohnern sind keine Stellungnahmen eingegangen.

2. Das Amt Crivitz wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen und Hinweise gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Anlagen

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