Beschlussvorlage - BV Cri SV 196/16
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Schwimmteichanlage Basthorst"
Beschluss über den Durchführungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Irina Pickmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsteilvertretung Gädebehn der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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26.01.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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18.02.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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07.03.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist mit der Abwägung abgeschlossen. Nun gilt es nach dem Verfahren nach dem BauGB einen Durchführungsvertrag zu schließen.
Im § 12 (1) BauGB heißt es, dass die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen kann, wenn der Vorhabenträger … bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Die Stadt muss sich mit diesen Anforderungen auseinandersetzen.
Der Vorhabenträger ist bereit, die Maßnahme durchzuführen. Das zeigt sich in dem Planungsantrag selbst, durch die aktive Teilnahme am Planungsprozess und seinen Ausführungen in den Sitzungen der Ortsteilvertretung und des Bauausschusses sowie in den vielfältigen Aktivitäten bei der Vorbereitung der Baumaßnahme selbst.
Der Vorhabenträger ist Eigentümer der Flurstücke. Damit ist eine wichtige Voraussetzung gegeben.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sollte der Stadt nachgewiesen werden. Welche Anforderungen hierbei zu stellen sind, ergibt sich wiederum aus den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere aus der Person des jeweiligen Vorhabenträgers und seiner „Bonität“. Der Vorhabenträger wurde aufgefordert, eine Erklärung einer europäischen Bank beizubringen, die die Absicherung der Finanzierung erklärt. Der Vorhabenträger kann dies aber nicht beibringen, da er nicht über eine Bank finanziert, sondern über Privatvermögen.
Steuerberater stellen so eine Bestätigung grundsätzlich nicht aus.
Da der Vorhabenträger über Jahre in Basthorst mit seinem Unternehmen ansässig ist und auch große Investitionen wie den Hotelneubau finanziert hat, kann die weitere Bonität angenommen werden.
In dem Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Tragung aller Kosten und zur Durchführung der Maßnahme in einer bestimmten Frist,
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152 kB
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2
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(wie Dokument)
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607,9 kB
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