Beschlussvorlage - BV Cri SV 193/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das Land beabsichtigt, die zuletzt festgelegten und an die EU-Kommission gemeldeten FFH-Gebiete nach nationalem Recht unter Schutz zu stellen. Aufgrund dessen soll die Vogelschutzgebietslandesverordnung vom 06.08.2015 geändert werden. Sie wird in der Weise ergänzt, dass die Europäischen Vogelschutzgebiete mit den Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung in einer Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung zusammengefasst werden.

 

Der Verordnungsentwurf ist während des Beteiligungsverfahrens unter

www.lu.mv-regierung.de in der Rubrik „Ministerium Im Blick“ einsehbar.

 

Die Gemeinden sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind dazu anzuhören. Anregungen und Bedenken sind bis zum 25.01.2016 zu äußern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz trägt im Rahmen der Anhörung zum Entwurf der zweiten  Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung keine / folgende Anregungen und Hinweise vor.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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