Beschlussvorlage - BV Cri SV 198/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist soweit durchgeführt worden, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 12 „Schwimmteichanlage Basthorst“ der Stadt Crivitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung für den Bebauungsplan Nr. 12 wird gebilligt.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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