Beschlussvorlage - BV Cri SV 187/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksangelegenheiten - Vereinfachte Umlegung "Crivitz - Trammer Straße V018"
Feststellung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit nach § 83 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Antje Zapf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
25.01.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
|
Vorberatung
|
|
Sachverhaltsdarstellung:
Die am Umlegungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer haben schriftlich ihren Rechtsbehelfsverzicht zum Beschluss über die vereinfachte Umlegung erklärt. Damit kann als Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der 25.01.2016 festgestellt werden. Mit Veröffentlichung des Zeitpunktes im Amtsblatt „Crivitzer Amtsbote“ wird der Beschluss rechtskräftig.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der von der Stadt Crivitz am 25.01.2016 gefasste Beschluss zur vereinfachten Umlegung „Crivitz-Trammer Straße V018“ gemäß § 82(1) BauGB ist am 25.01.2016 unanfechtbar geworden. Die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin wird beauftragt, die Unanfechtbarkeit im Amtsblatt „Crivitzer Amtsbote“ öffentlich bekannt zu machen und den Beschluss umzusetzen.