Beschlussvorlage - BV Cri SV 187/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 Die am Umlegungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer haben schriftlich ihren Rechtsbehelfsverzicht zum Beschluss über die vereinfachte Umlegung erklärt. Damit kann als Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der 25.01.2016 festgestellt werden. Mit Veröffentlichung des Zeitpunktes im Amtsblatt „Crivitzer Amtsbote“ wird der Beschluss rechtskräftig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der von der Stadt Crivitz am 25.01.2016 gefasste Beschluss zur vereinfachten Umlegung „Crivitz-Trammer Straße V018“ gemäß § 82(1) BauGB ist am 25.01.2016 unanfechtbar geworden. Die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin wird beauftragt, die Unanfechtbarkeit im Amtsblatt „Crivitzer Amtsbote“ öffentlich bekannt zu machen und den Beschluss umzusetzen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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