Beschlussvorlage - BV Cri SV 186/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die festgesetzten Regelungen im Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Crivitz-Trammer Straße V018“ sind mit den Beteiligten in Einzelgesprächen ausführlich erörtert worden. Das schriftlich erklärte Einverständnis sämtlicher Beteiligten liegt vor. Vereinbarungsgemäß werden die Zahlungen der Geldausgleiche nach Rechtskraft des Beschlusses geleistet. Eine abweichende Zahlungsweise gemäß § 81(1) Satz 2 BauGB wird, wie in den Einzelbestimmungen des Beschlusses aufgeführt, geleistet.

Die durch die Regelung neu geschaffenen Grundstücksgrenzen orientieren sich an der ausgeübten Nutzung, beseitigen vorhandene baurechtswidrige Zustände und verbessern auf Grund des Neuzuschnittes der Grundstücke deren bauliche Nutzung.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 82(1) BauGB wird der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Crivitz-Trammer Straße V018“ gefasst. Bestandteil des Beschlusses sind das Verzeichnis zum Beschluss über die vereinfachte Umlegung und die Karte mit Darstellung des Alten Bestandes und des Neuen Bestandes.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen der Gemeinde (Verfahrenskosten aus der Vereinbarung zwischen der Stadt Crivitz und der Geoinformationsbehörde sind bereits abgezogen) 19.214,00 €

 

 

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Anlagen

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