Beschlussvorlage - BV Cri SV 195/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant den Umbau und die Sanierung des Erd- und des Obergeschosses des denkmalgeschützten Wohngebäudes in der Goethestraße 13 in Crivitz.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaute Grundstücksfläche werden durch das Vorhaben nicht verändert. Die Erschließung ist gegeben. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

 

Die Belange des Denkmalschutzes werden durch die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim geprüft.

 

Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, ist bis zum 23.02.2016 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

 

Die Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz sind einzuhalten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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