Beschlussvorlage - BV Cri SV 184/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für den Bau des Kunstrasenplatzes in Crivitz (G.-Scholl-Platz) wurden beginnend im Jahr 2013 bis ins Jahr 2015 bisher insgesamt 832.640,72 € ausgegeben. Darin sind neben den Baukosten in Höhe von 805.934,07 € (lt. bestätigtem Verwendungsnachweis) u. a. auch Kosten für die Bauleitplanung (2013) sowie für die Kartierung und das Abfangen von Zauneidechsen (2013) enthalten. Ferner liegt für die Entwicklungspflege der realisierten Ausgleichspflanzungen zwischenzeitlich eine Abschlagsrechnung in Höhe von 4.791,87 € vor, sodass sich die Gesamtsumme auf 837.432,59 € erhöht.

Tatsächlich ergibt sich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für dieses Vorhaben daraus eine Unterdeckung von ca. 49.000 €. Es muss daher eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 49.000 € beschlossen werden. Die Unterdeckung ergibt sich aus verschiedenen Nachträgen, die im Bauverlauf nach Bestätigung durch die Stadtvertretung beauftragt wurden.

Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 fallen für Entwicklungspflegearbeiten der Ausgleichspflanzungen (2. und 3. Pflegejahr) noch insgesamt ca. 15.000 € an, die in der weiteren Haushaltplanung zu berücksichtigen sind.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2015 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 49.000 € zur Finanzierung des Vorhabens „Neubau Kunstrasenplatz G.-Scholl-Platz“ in Crivitz. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist im Teilhaushalt 3 im Bereich Investitionen gesichert 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist im Teilhaushalt 3 im Bereich Investitionen gesichert.

 

 

 

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