Informationsvorlage - IV Pin GV 793/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Frau Anja Münstermann hat ihr Mandat in der Gemeindevertretung Pinnow zum 30.05.2023 niedergelegt. Erste Ersatzperson auf der Wahlvorschlagsliste der WGP ist Frau Ilona Würschnitzer. Gemäß § 46 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V hat die Gemeindewahlleiterin des Amtes Crivitz am 12.06.2023 bekannt gegeben, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Pinnow auf Frau Ilona Würschnitzer übergegangen ist.

 

Frau Würschnitzer war zuvor gewähltes Mitglied (sachkundige Einwohnerin) im Zukunftsausschuss Pinnow 2050.

 

Eine Nachwahl einer sachkundigen Einwohnerin/ eines sachkundigen Einwohners ist somit erforderlich.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 S. 1c) der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow ist ein Zukunftsausschuss Pinnow 2050 zu bilden. Dieser setzt sich aus 6 Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen.

 

Zum Aufgabengebiet dieses Ausschusses gehört:

Erarbeitung eines Leitbildes für die nahe Zukunft der Gemeinde mit den Schwerpunkten

  • Wirtschaftliche Entwicklung
  • Schutz natürlicher Grundlagen
  • Energetisches Dorf
  • Flugplatz
  • Attraktivität/ Lebensqualität des Dorfes
  • Tourismus

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow wählt Herrn/ Frau … als sachkundige/n Einwohner/ in in den Zukunftsausschuss Pinnow 2050.

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Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow erhalten Ausschussmitglieder eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 € je Sitzung. (Ausschussvorsitzende erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € je Sitzung.) 

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