Beschlussvorlage - BV Cri SV 728/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Kindertagespflegestelle.

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist hier der Fall.

 

Es ist bekannt, dass in dem Bereich der Parchimer Straße Probleme mit der Entsorgung des anfallenden Regenwassers vorhanden sind. Es ist damit zu rechnen, dass das Versickern des Oberflächenwassers auf dem Baugrundstück aufgrund der geologischen Lage nicht möglich ist.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 04.09.2023 zu entscheiden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag BA 230591 für die Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Kindertagespflegestelle zu erteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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