Beschlussvorlage - BV Cri SV 725/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 230490
Umnutzung eines Gewerberaumes zu einer Sportstätte
Gemarkung Crivitz, Flur 30, Flst.132 u 46/2 (Parchimer Str. 64, Crivitz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.07.2023
|
Sachverhaltsdarstellung:
Auf den o. g. Flurstücken ist die Umnutzung eines Gewerberaumes zur Sportstätte geplant.
Das Vorhaben befindet sich in einer Gemengelage nach § 34 Absatz 1 BauGB (Wohnen und gewerbliche Nutzung nebeneinander).
Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 14.08.2023 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag BA 230490 für die Umnutzung eines Gewerberaumes zu einer Sportstätte auf den Flurstücken 132 und 46/2 der Flur 30 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
271,2 kB
|
