Informationsvorlage - IV Pin GV 794/23
Grunddaten
- Betreff:
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Verpflichtung eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Anne Siggelkow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Anhörung
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26.06.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Frau Anja Münstermann hat ihr Mandat in der Gemeindevertretung Pinnow zum 30.05.2023 niedergelegt. Erste Ersatzperson auf der Wahlvorschlagsliste der WGP ist Frau Ilona Würschnitzer. Gemäß § 46 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V hat die Gemeindewahlleiterin des Amtes Crivitz am 12.06.2023 bekannt gegeben, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Pinnow auf Frau Ilona Würschnitzer übergegangen ist.
Eine Verpflichtung des neuen Mitgliedes der Gemeindevertretung, Frau Ilona Würschnitzer, ist somit erforderlich.
Pinnow hat 2045 Einwohner (Stand: 31.12.2022). Gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V besteht eine Gemeindevertretung einer Gemeinde mit 2045 Einwohnern aus 13 Gemeindevertretern.
Herr Tiroux verpflichtet die Gemeindevertreterin, Frau Ilona Würschnitzer, „durch Handschlag“ zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten (§ 28 Abs. 3, Satz 4 KV M-V).
Verpflichtungsformel:
„Sehr geehrte Frau Würschnitzer,
ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeindewohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzung der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfe."
