Beschlussvorlage - BV Cri SV 705/23-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 24.04.2023 beschlossen, die Entscheidungsbefugnis zum Entwurf des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 14 „Altenheim Elim“ auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. Eine Bestätigung der Entscheidung soll anschließend durch die Stadtvertretung erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 35 Absatz 2 Satz 3 KV M-V zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 14 „Altenheim Elim“ mit dem Vorhabenträger zu bestätigen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden der Stadt bis auf die Verwaltungskosten durch den Vorhabenträger erstattet.

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Anlagen

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