Beschlussvorlage - BV Cri SV 697/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 12.12.2022 beschloss die Stadtvertretung die Satzung für den Senioren- und Behindertenbeirat. Die Satzung wurde bis zum heutigen Tage nicht in Kraft gesetzt.

Der Regelungsinhalt dieser Satzung ist bereits in § 6a der Hauptsatzung der Stadt Crivitz enthalten, wobei in diesem Zusammenhang auch Widersprüche festgestellt werden müssen.

Die Hauptsatzungsregelung ist ausreichend. Einer besonderen Beiratssatzung bedarf es nicht. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den Satzungsbeschluss vom 12.12.2022 aufzuheben. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2022 zur Satzung für den Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz wird aufgehoben. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

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