Beschlussvorlage - BV LaB GV 217/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses und eines Carports geplant (sh. Antragsunterlagen).

Im Rahmen des Bauvorbescheids ist über die nachfolgenden Fragen zu entscheiden:

Ist der Neubau eines Einfamilienhauses (massiv) zulässig, insbesondere Winkelbungalow mit einer Größe von 16x12m und einem Walmdach mit 25° Dachneigung?

Ist der Neubau eines Carports mit Flachdach mit einer Größe von 6x9m neben dem Einfamilienhaus zulässig?

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Langen Brütz und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 25.07.2022 erforderlich. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 230083 r den Neubau eines Einfamilienhauses (massiver Winkelbungalow 16 x 12 m mit 25° Dachneigung) und eines Carports (6 x 9 m mit Flachdach) auf dem Flst. 43/2 der Flur 1 in der Gemarkung Langen Brütz.

Hinweis:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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