Beschlussvorlage - BV LaB GV 215/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat am 24.04.2023 beschlossen den Entwurf des B-Plans Nr. 9 Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“ nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 214 Absatz 4 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Spiel- und Sportflächen zur Entlastung der bestehenden Sportanlage für den Schul- und Breitensport sowie für den Fußballpunktspielbetrieb und zur Absicherung der infrastrukturellen Grundversorgung geschaffen werden.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird die Gemeinde Langen Brütz um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Die gesamten Unterlagen sind auf der Homepage des Amtes einsehbar.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz trägt zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Crivitz und dessen Begründung keine Anregungen und Hinweise vor. 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

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Anlagen

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