Beschlussvorlage - BV Pin GV 787/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist die Erneuerung des Wohnhauses (Ersatzneubau) geplant.

Hierzu liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vom 15.05.2019 und eine 1. Verlängerung vor. Nunmehr wird die 2. Verlängerung des Bauvorbescheids beantragt.

Hierzu ist kein gemeindliches Einvenehmen erforderlich.

Die Gemeinde Pinnow wird lediglich um Mitteilung gemäß § 69 (1) LBauO M-V innerhalb eines Monats gebeten, ob seit der Genehmigung bzw. letzten Verlängerung der Genehmigung geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.

Im seit dem 14.06.2006 rechtskräftigen F-Plan der Gemeinde Pinnow ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die Sach- und Rechtslage zu dem Vorhaben ist somit seit der Genehmigung unverändert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow teilt mit, dass für den Bauvorbescheid BV 190027 für die Erneuerung des Wohnhauses (Ersatzneubau) seit der Gemehmigung kein geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.

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Anlagen

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