Beschlussvorlage - BV Pin GV 786/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/40 haben einen Antrag auf Verbreiterung der bestehenden Zufahrt gestellt. Die verbreiterte Zufahrt soll 5 Meter betragen. Bereits mehreren Anwohnern wurde eine solche Verbreiterung genehmigt. Daher empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag unter den in der Beschlussvorlage genannten Voraussetzungen zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss stimmt der Zufahrtsverbreiterung unter folgenden Auflagen zu:

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
  2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschrift vollzogen werden.
  3. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Tief. oderRundbordstein einzubauen und eine fachgerechte Versiegelung der entstandenen Fugen vorzunehmen.
  4. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
  5. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
  6. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
  7. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monaten nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
  8. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme vor Ort durchzuführen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine Die Kosten gehen zu Lasten der Antragsteller 

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