Beschlussvorlage - BV Pin GV 786/23
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Verbreiterung einer Grundstückszufahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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15.06.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/40 haben einen Antrag auf Verbreiterung der bestehenden Zufahrt gestellt. Die verbreiterte Zufahrt soll 5 Meter betragen. Bereits mehreren Anwohnern wurde eine solche Verbreiterung genehmigt. Daher empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag unter den in der Beschlussvorlage genannten Voraussetzungen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der Zufahrtsverbreiterung unter folgenden Auflagen zu:
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschrift vollzogen werden.
- Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Tief. oderRundbordstein einzubauen und eine fachgerechte Versiegelung der entstandenen Fugen vorzunehmen.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monaten nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
- Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme vor Ort durchzuführen.
