Beschlussvorlage - BV Pin GV 715/22-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist der Neubau eines Wochenendhauses geplant und es liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Nunmehr wurde eine Änderung der Baugenehmigung beantragt. Es ist eine Verschiebung des Wochenendhauses in nordwestliche Richtung geplant (sh. Anlage).

Die dadurch erforderlich Baulast auf dem Flst. 270/2 ist beim Landkreis zu klären.

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Godern und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 02.07.2023 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220253 r den Neubau eines Wochenendhauses 2. Änderung auf den Flst. 281/1, 285/1 der Flur 1 in der Gemarkung Godern zu erteilen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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