Beschlussvorlage - BV Pin GV 715/22-01
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 220253
Neubau Wochenendhaus - 2. Änderung
Gemarkung Godern, Flur 1, Flst. 281/1, 285/1 (Alte Dorfstraße in Godern)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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15.06.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstücken ist der Neubau eines Wochenendhauses geplant und es liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Nunmehr wurde eine Änderung der Baugenehmigung beantragt. Es ist eine Verschiebung des Wochenendhauses in nordwestliche Richtung geplant (sh. Anlage).
Die dadurch erforderlich Baulast auf dem Flst. 270/2 ist beim Landkreis zu klären.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Godern und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 02.07.2023 erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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