Beschlussvorlage - BV Suk GV 571/23
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Errichtung von Biogasanlagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Umwelt und Gemeindeentwicklung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Sukow
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Entscheidung
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30.05.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Gemeinde Sukow liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 vor.
Es wurden duch den Antragsteller Nachweise zur Flächenverfügbarkeit, finanziellen Leistungsfähigkeit und eine Grundzustimmungserklärung sowie Planunterlagen vorgelegt.
Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Änderung an der bestehenden Biogasanlage zu schaffen.
Der Geltungsbereich umfasst die in der Planzeichnung dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 2,3 ha.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, in dem Vorhaben nach § 30 BauGB zulässig sind. Festgesetzt sind u. a. eine maximal zulässige Höhe, die mit dem geplanten Vorhaben überschritten werden soll. Aufgrund dessen und dass eine Überschreitung im Wege der Befreiung nicht möglich ist, kann das Planungsrecht nur über einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan hergestellt werden.
Der vorhabenbezogene B-Plan wird im 1-stufigen Planverfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.
Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) zu entwickeln. Der rechtskräftige F-Pla der Gemeinde Sukow für den Bereich Sukow weist eine Sondergebietsfläche „Bioenergie“ aus und bedarf daher keiner Änderung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Errichtung von Biogasanlagen“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird abgesehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha und befindet sich nördlich der Ortslage Sukow jenseits der Bahntrasse. Im Osten schließt sich ein Feldweg an, im Süden verläuft die Bahntrasse. Zwischen Bahngleis und Plangebiet liegt eine Ackerfläche. Im Westen und Norden schließen sich landwirtschaftliche Anlagen an, die ebenfalls in Planung sind. Nächstgelegene Siedlung ist die Ortslage Sukow südlich der Bahntrasse.
Es werden die Flurstücke 79/4 und 79/13, Flur 1, Gemarkung Sukow einbezogen.
Planungsziel:
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Nachrüstung der vorhandenen Biogasanlage über eine Anpassung der maximal zulässigen Höhe der baulichen Anlagen, die Berücksichtigung von Flächen für die Erschließung und Ausgleichsmaßnahmen, die der landschaftsverträglichen Einordnung der technischen Anlage dienen soll.
- Durch den Vorhabenträger ist die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens, die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen bzw. Abgeltung des Ausgleichs über ein Ökokonto sowie die Herstellung ggfs. erforderlicher Erschließungsanlagen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten.
- Zwischen der Gemeinde Sukow und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB (Durchführungsvertrag) abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.
- Der Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Errichtung von Biogasanlagen“ ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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823,5 kB
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(wie Dokument)
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789,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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