Beschlussvorlage - BV Pin GV 785/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf Grund der generell bestehenden gemeindlichen Verkehrsicherungspflicht, sowie den primär in den Wintermonaten verstärkt auftretenden Straßenschäden, ist es notwendig, die gemeindeeigenen Straßen in regelmäßigen Abständen instand zu setzen bzw. reparieren zu lassen.

 

Entsprechend dazu wurden die Schäden seitens der Gemeinde Pinnow aufgenommen. Die Ausschreibung der Reparatur bzw. Sanierung dieser Schäden erfolgte am 08.05.2023 und die Submission findet am 23.05.2023 statt.

 

Damit die Terminkette für diese gemeindeübergreifende Maßnahme gewahrt wird, soll der Bürgermeister dazu ermächtigt werden, den Auftrag bis zu einer Wertgrenze von maximal 5.000,00 EUR brutto (gemäß Haushaltsansatz) auszulösen.

 

Eine exakte Abrechnung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: 

Die Gemeindevertretung Pinnow beschießt, den Bürgermeister, nebst Stellvertreter zu ermächtigen, den Auftrag zur Reparatur bzw. Sanierung von Asphaltschäden bis zu einem Auftragswert von maximal 5.000,00 EUR brutto auszulösen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Im HH 2023 sind unter dem Produkt 541 und dem Konto 52338 entsprechende Mittel eingestellt.  

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