Beschlussvorlage - BV Dob GV 544/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Die Dringlichkeit begründet sich durch die Submission der Ausschreibung am 23.05.2023. Die nächste Gemeindevertretersitzung findet erst am 05.07.2023 statt, sodass die Auftragsvergabe stark verzögert erfolgen würde.

 

Auf Grund der generell bestehenden gemeindlichen Verkehrsicherungspflicht, sowie den primär in den Wintermonaten verstärkt auftretenden Straßenschäden, ist es notwendig, die gemeindeeigenen Straßen in regelmäßigen Abständen instand zu setzen bzw. reparieren zu lassen.

 

Entsprechend dazu wurden die Scden seitens der Gemeinde Dobin am See aufgenommen. Die Ausschreibung der Reparatur bzw. Sanierung dieser Schäden erfolgt am 08.05.2023 und die Submission findet am 23.05.2023 statt.

 

Damit die Terminkette gewahrt wird, soll derrgermeister dazu ermächtigt werden, den Auftrag bis zu einer Wertgrenze von maximal 25.000,00 EUR brutto (gemäß Haushaltsansatz) auszulösen.

 

Eine exakte Abrechnung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt, den Bürgermeister, nebst Stellvertreter zu ermächtigen, den Auftrag zur Reparatur bzw. Sanierung von Asphaltschäden bis zu einen Auftragswert von maximal 25.000,00 EUR brutto auszulösen.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Im HH 2023 sind unter dem Produkt 541 und dem Konto 52338 entsprechende Mittel eingestellt.  

Loading...