Beschlussvorlage - BV Cri SV 708/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf Grund der generell bestehenden gemeindlichen Verkehrsicherungspflicht, sowie den primär in den Wintermonaten verstärkt auftretenden Straßenschäden, ist es notwendig, die gemeindeeigenen Straßen in regelmäßigen Abständen instand zu setzen bzw. reparieren zu lassen.

 

Entsprechend dazu wurden die Schäden in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt und dem Bauhof aufgenommen. Die Ausschreibung der Reparatur bzw. Sanierung dieser Schäden erfolgte am 08.05.2023 und die Submission findet am 23.05.2023 statt.

 

Damit die Terminkette gewahrt wird, soll die Bürgermeisterin dazu ermächtigt werden, den Auftrag bis zu einer Wertgrenze von maximal 30.000,00 EUR brutto (gemäß Haushaltsansatz) auszulösen.

 

Eine exakte Abrechnung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz beschließt, die Bürgermeisterin, nebst Stellvertreter zu ermächtigen, den Auftrag zur Reparatur bzw. Sanierung von Asphaltschäden bis zu einen Auftragswert von maximal 30.000,00 EUR brutto auszulösen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Im HH 2023 sind unter dem Produkt 541 und dem Konto 52338 entsprechende Mittel eingestellt.  

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