Beschlussvorlage - BV Cri SV 705/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14Altenheim Elim unter dem Planungsziel der Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Altersheims, verbunden mit der Herstellung einer geschlossenen Parkanlage (Sinnesgarten) und die Bereitstellung von Bauflächen für altengerechtes Wohnen / Mehr-Generationen-wohnen, neben der damit erforderlich werdenden Verlegung der Parkplatzflächen gefasst.

 

Um diese Ziele im geplanten Verfahrensgebiet zu verwirklichen, beabsichtigt die Stadt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger. Der bisherige Entwurf des städtebaulichen Vertrags wurde aufgrund der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergänzt und angepasst.

 

Die Kosten des Planverfahrens werden auf den Vorhabenträger übertragen, wobei die Stadt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben frei in ihren Beurteilungen und Gestaltungsmöglichkeiten bleibt.

 

Die Anlage 2 städtebauliches Konzept wurde entsprechend dem vorliegenden Vorentwurf angepasst. Die Anlage 3 Ausbau der Verkehrsanlagen im Vertragsgebiet und Brandschutz wurde ergänzt.

Nach anwaltlicher Prüfung des Entwurfes wurden die Hinweise in den Vertragsentwurf eingearbeitet.

 

Die Stadtvertretung hat auf der Sitzung am 24.04.2023 die Übertragung der Entscheidungs-befugnis auf den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Daher erfolgt die Bestätigung der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses in der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz beschließt, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 14Altenheim Elim“ mit dem Vorhabenträger in der vorliegenden Form abzuschließen.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden der Stadt bis auf die Verwaltungskosten durch den Vorhabenträger erstattet.

 

 

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Anlagen

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