Beschlussvorlage - BV Cri SV 701/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebundenr die Freiwillige Feuerwehr Crivitz sind zur Förderung des Brandschutzes mehrere Spenden mit einer Gesamthöhe von 560,00 an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Firma/Person

Betrag in €

Datum

Georg Ihde

100,00

19.04.2023

Britta Brusch-Gamm

100,00

19.04.2023

Fritz-Joachim Schmidt

100,00

19.04.2023

Helmuth Schröder

100,00

19.04.2023

Autohaus W.-R. Hildesheim.

160,00

19.04.2023

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft..

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für die Jugendfeuerwehr Wessin in Höhe von 1.870,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen r die Freiwillige Feuerwehr Crivitz.

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