Beschlussvorlage - BV Cri SV 700/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebundenr den Hort der Stadt Crivitz ist am 11.01.2023 zur Förderung der Erziehung eine Spende aus den Einnahmen des Adventmarktes in Höhe von 350,00 an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt und- Finanzausschuss der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für den Hort der Stadt Crivitz in Höhe von 350,00 entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen für den Spielplatz für den Hort Crivitz.

 

 

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