Beschlussvorlage - BV Cri SV 702/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Artenschutzrechtlicher Ausgleich aus dem B-Plan 1/91 5. Änderung /
Einrichten eines Ökokontos für die Stadt Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Witt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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11.05.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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16.05.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Im Rahmen der 5. Änderung des B-Plans 1/91 wurde aufgrund der Artvorkommen Ableitung von Maßnahmen zum Artenschutz erforderlich und in der Planung berücksichtigt. So sind unter anderem Lebensraumverluste für Vogelarten wie Rebhuhn, Goldammer, Neuntöter auszugleichen. Die Naturschutzbehörde hat der Maßnahmenfläche zugestimmt.
Das Umweltplanungsbüro Kriedemann wurde mit der Planung der Maßnahmen beauftragt und hat zu diesem Zweck:
- den Umbau einer Windschutzpflanzung aus nichtheimischen Arten in eine Feldhecke mit Krautsaum sowie
- die Umwandlung von intensiv genutzten Ackerflächen in eine Brachfläche mit Nutzungsoption Wiese
auf folgenden städtischen Flurstücken 71, 72 und 73, der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz vorgenommen.
Beide Maßnahmen, die zum Ausgleich der Lebensräume der o.g. Vogelarten dienen, könnten von der Stadt Crivitz zusätzlich zum Ausgleich von künftigen Eingriffen in die Natur wie Versiegelungen, Biotopbeseitigungen etc. herangezogen werden, wenn diese in einem Ökokonto zusammengefasst und durch die uNB genehmigt werden. Hierzu wurde die anliegende Ausgleichsbilanzierung erarbeitet (siehe Anlage).
Die Fläche ist insgesamt ca. 3,5 ha groß und kann für ca. 52.000 Flächenäquivalente regeneriert werden. Gemäß der Kostenschätzung des Planungsbüros betragen die Kosten zur Umsetzung einschl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege insgesamt ca. 137.000 € ohne Planungskosten zum jetzigen Zeitpunkt (Kostenaufstellung siehe Anlage).
Der Planer wird zur Erläuterung der Planung in den Umweltausschuss am 16.5.2023 eingeladen.
Hinweis der Verwaltung:
Der artenschutzrechtliche Ausgleich ist eine Pflichtaufgabe im Rahmen der 5. Änderung des B-Plans 1/91. Mit der Einrichtung dieses Ökokontos wird der o.g. artenschutzrechtliche Ausgleich erbracht. Zusätzlich können künftige Ausgleichserfordernisse (ca. 52.000 Flächenäquivalente) angerechnet werden. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Anlage eines Ökokontos durch die Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Crivitz beschließt:
- die artenschutzrechtlichen Maßnahmen aus dem B-Plan 1/91 5. Änderung für Rebhuhn, Goldammer und Neuntöter als Ökokonto bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen, um die Flächen für den Artenschutzausgleich für weitere Ausgleichserfordernisse der Stadt Crivitz nutzen zu können.
- die Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe, Bauüberwachung einschl. Dokumentation) nach Genehmigung des Ökokontos durch die uNB an ein Planungsbüro zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung hierfür vorzubereiten.