Beschlussvorlage - BV Pin GV 782/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Grundstückszufahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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18.04.2023
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16.05.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Zweckverband Schweriner Umland beabsichtigt in am Pumpwerk in Pinnow ein Teilstück des Flurstücks 133/41 in der Flur 1, der Gemarkung Pinnow käuflich zu erwerben. Um die Erreichbarkeit des Pumpwerkes zu gewährleisten ist es notwendig eine neue Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5,00 Metern zu bauen.
Es fand ein Vororttermin mit dem Amt und dem Zweckverband statt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag unter den im Beschlussvorschlag aufgeführten Bedingungen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow beschließt dem Antrag auf eine 5 Meter breite Grundstückszufahrt für das Flurstück 133/41, in der Flur 1, der Gemarkung Pinnow unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.
- Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein zu setzen und fachgerecht zu vergießen.
- Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
- Das Zufahrtstor ist an die vorhandene Pflasterfläche des Pumpwerks zu setzen, um eine Toröffnung- und schließung ohne größeren Eingriff in den fließenden Verkehr zu ermöglichen.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
- Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9 MB
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