Beschlussvorlage - BV Cri SV 698/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Ein Unternehmen möchte eine weitere Verkaufshalle mit Bürotrakt bauen. Um nach Erteilung einer Baugenehmigung sofort handlungsfähig zu sein, hat das Unternehmen einen Antrag auf Grundstückszufahrt gestellt. Es soll eine 8 Meter breite Zufahrt in der Gemarkung Crivitz, Flur 13, Flurstück 35/13 entstehen.

 

Die Breite ist notwendig um einen störungsfreien Lieferverkehr zu gewährleisten.

 

Gemäß BV 511/22 ist die Stadtvertretung das nächsttagende Gremium und somit für die Entscheidung zuständig.  

 

Die Verwaltung empfiehlt unter den im Beschlussvorschlag aufgeführten Bedingungen dem Antrag zuzustimmen.  

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt auf Ihrer Sitzung, dem Antrag auf eine 8 Meter Breite Grundstückszufahrt zu einer Gewerbefläche in der Gemarkung Crivitz, Flur 13, Flurstück 35/13 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:

 

  1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

  1. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Stadt Crivitz, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 Keine Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

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