Beschlussvorlage - BV Cri SV 684/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Es liegt Schreiben eines Bürgers vor, der ein Gebäude auf einem Grundstück der Parchimer Straße bewohnt. Dieses Grundstück ist vom Hinterhof durch eine Brücke über dem Amtsbach aus nutzbar. Der rger weist auf einen fehlenden Straßennamen hin.

Die Zuteilung einer Hausnummer ist grundsätzlich eine Maßnahme, die der öffentlichen Sicherheit dient. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, einzelneuser und Grundstücke zu identifizieren und aufzufinden. Weiterhin dient sie dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst.

 

Der Bereich wird laut Lagebezeichnung unter Am Amtsbach im Kataster des Landkreises Ludwigslust-Parchim geführt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, dass der befestigte Bereich der Straße die Bezeichnung „Am Amtsbach“ erhält.

Die Hausnummern werden beginnend von der Einfahrt der „Mauerstraße“ rechtsseitig ungerade und linksseitig vergeben.

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Finanzielle Auswirkungen: Kosten für 1 Pfosten und 1Straßennamensschild

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Anlagen

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