Beschlussvorlage - BV Cri SV 678/23-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Im Rahmen und als Voraussetzung der Förderung aus dem Digitalpakt Schule 2019-2024 ist vom Schulträger ein Medienentwicklungsplan (MEP) anzufertigen zur Umsetzung der Digitalisierung der Schule. Der MEP entsteht auf der Grundlage des Medienbildungskonzeptes (MBK) der Schule und ist vom Schulträger zu beschließen. MBK und MEP stellen eine Momentaufnahme dar und werden weiter verändert und fortgeschrieben. MBK und MEP wurden für die Regionale Schule Crivitz einvernehmlich entwickelt. Mit diesem Beschluss wird nach vorheriger Beratung und Empfehlung des Sozialausschusses durch den Schulträger das Einvernehmen zum Medienbildungskonzept der Schule erteilt.

Nach der Beratung im Sozialausschuss fand ein Termin zur digitalen Gebäudeertüchtigung in der Regionalen Schule statt. Im Ergebnis dieses Termins wird deutlich dass die Mittel aus dieser Förderung für die Regionale Schule in Höhe von anteilig 160.094 € fast vollständig in die Gebäudeertüchtigung fließen werden. Die weitere digitale Ausstattung der Regionalen Schule muss dann in den Folgejahren aus HH-Mitteln erfolgen bzw. aus Folgeförderprogrammen. Der Finanzplan des MEP wurde dahingehend geändert und der Sozialausschuss wird/wurde informiert. Der Auftrag/Vertragr die Planung könnte dann durch die Bürgermeisterin und ihren Stellvertreter erteilt/unterschrieben werden, sofern der Ermächtigung BV 667/23 auch zugestimmt wurde.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt den Medienentwicklungsplan der Regionalen Schule Crivitz.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Infolge dieses Beschlusses ist eine 100%ige Förderung aus dem Digitalpakt Schule von insgesamt 310.684 € (für 2 Schulen) möglich. Die Förderprojekte werden in diesem Umfang in den Haushalt eingeplant. 

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Anlagen

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