Beschlussvorlage - BV Cri SV 675/23-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Diergermeisterin hat am 23.03.2023 r den Neubau einer Funkfeststation auf dem o. g. Grundstück folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Die Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 230007 zum Vorhaben Neubau einer Funkfeststation bestehend aus einem 58,22 m Stahlgittermast einschließlich Antennen und Technikeinheit auf dem Flurstück 139, Flur 4 in der Gemarkung Wessin zu versagen.

 

Begründung zur Versagung:

Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt zum Baugrundstück lediglich 40 m und wird daher aufgrund von zu befürchtenden negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung durch Immissionen abgelehnt. Es wird darum gebeten, dass durch den Bauherrn eine Information an die Anwohner bezüglich des Vorhabens gegeben wird. Aus der Erschließung ist nicht zu entnehmen, welche Kabeltrasse als Anschlusspunkt genutzt wird.

Die geplante Zufahrt befindet sich im Bereich des Biotops PCH05830 naturnahe Feldhecke. Die Zulässigkeit der geplanten Zufahrt ist mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Umwelt abzustimmen.

 

Die Eilentscheidung durch die Bürgermeisterin war dringend, weil die Entscheidung über den Bauantrag durch Beschluss der Stadtvertretung bis zum 31.03.2023 zu treffen war und bis dahin keine Sitzung der Stadtvertretung vorgesehen war.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 23.03.2023 über den Bauantrag BA 230007 zum Neubau einer Funkfeststation bestehend aus einem 58,22 m Stahlgittermast einschließlich Antennen und Technikeinheit auf dem Flurstück 139, Flur 4 in der Gemarkung Wessin.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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