Beschlussvorlage - BV Cri SV 668/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Durchführung eines ergänzenden Verfahren nach § 214 BauGB für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“ mit Begründung einschl. Umweltbericht und das schalltechnische Gutachten werden gebilligt Die Stadtvertretung beschließt, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und am Verfahren zu beteiligen § 4 Abs. 2 BauGB. Die Nachbargemeinden werden nach § 2 (2) BauGB beteiligt.
  4. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Anlagen

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