Beschlussvorlage - BV Cri SV 668/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“ wurde mit Ablauf des 15.11.2013 in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 3,3 ha und befindet sich am nordwestlichen Ortsrand der Stadt Crivitz, nördlich der bestehenden Sportanlage am Geschwister-Scholl-Platz.

 

Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 25.11.2015 wurde der Bebauungsplan Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“ der Stadt Crivitz aufgrund eines formellen Fehlers im Rahmen der Bekanntmachung r unwirksam erklärt.

 

Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 18.07.2013 ist es erforderlich, in der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen in Themenblöcken zusammenzufassen und diese schlagwortartig zu charakterisieren. Diesen Anforderungen hat die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 16.08.2013 nicht genügt.

 

Gemäß § 214 BauGB kann der Fehler der Bekanntmachung in einem ergänzenden Verfahren durch die Wiederholung der entsprechenden Verfahrensschritte korrigiert werden.

Das Verfahren ist mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und der erneuten Bekanntmachung, einschließlich der Behörden- und Trägerbeteiligung (§§ 3(2) und §4(2) BauGB, erneut zu führen.

 

 

Die Planentwurfsunterlagen wurden hinsichtlich der Aktualität und der getroffenen Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht ergänzt. Im Jahr 2022 wurde ein neues Schallgutachten beauftragt. Diese wurde Anfang April fertiggestellt..

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Durchführung eines ergänzenden Verfahren nach § 214 BauGB für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“ mit Begründung einschl. Umweltbericht und das schalltechnische Gutachten werden gebilligt Die Stadtvertretung beschließt, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und am Verfahren zu beteiligen § 4 Abs. 2 BauGB. Die Nachbargemeinden werden nach § 2 (2) BauGB beteiligt.
  4. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Das Planungsbüro ist beauftragt. Die Mittel sind erneut im HH-Plan 2023 berücksichtigt.

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Anlagen

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