Beschlussvorlage - BV LaB GV 213/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebunden für die Rettungsschwimmer in der Gemeinde Langen Brütz hat die G.C. Pon Stiftung GmbH am 20.02.2023 eine Spende zur Förderung des Zivilschutzes und Unfallverhütung in Höhe von 3.000,00 € an die Gemeinde Langen Brütz geleistet.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden. .

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt, die zweckgebundene Spende von der G.C. Pon Stiftung GmbH für die Rettungsschwimmer in Langen Brütz in Höhe von 3.000,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendung wird zur Deckung von Aufwendungen für die Rettungsschwimmer in der Gemeinde Langen Brütz verwendet.

 

 

 

 

 

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