Beschlussvorlage - BV Cri SV 682/23-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB sind abgeschlossen.

 

Die Planentwurfsunterlagen haben vom 10.10.2022 bis zum 15.11.2022 öffentlich ausgelegen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden hinsichtlich der planungsrelevanten Inhalte aufbereitet. Im Ergebnis wird ein Vorschlag zur Umgangsweise mit den Inhalten in Bezug auf den Bebauungsplan unterbreitet.

 

Folgende Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und haben keine Stellungnahme abgegeben:

- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

- Kirchenkreis Mecklenburg

- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

- Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin

- WEMACOM

- Gemeinden Kuhlen-Wendorf, Barnin, Demen, Gneven, Langen Brütz, Pinnow, Sukow und

  Zapel

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1/91 der Stadt Crivitz eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit hat die Stadtvertretung geprüft.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt über die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.

 

  1. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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