Beschlussvorlage - BV Suk GV 564/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Gemeinde Sukow liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA) mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer FFPVA durch die Gemeinde schaffen zu lassen. Der Geltungsbereich des B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 22 ha umfassen. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt.dlich schließt die bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage an.

 

Die zur Einleitung des Verfahrens erforderlichen Nachweise wurden durch den Vorhabenträger vorgelegt und verwaltungsseitig mit positivem Ergebnis geprüft.

 

Der geplante Geltungsbereich umfasst auch Flächen für die ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden muss, da sie mehr als 110 m von den Bahngleisen entfernt liegen. In einem gesonderten Beschluss wird daher die Beantragung des Zielabweichungsverfahrens beim Wirtschaftsministerium durch die Gemeinde thematisiert.

 

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) zu entwickeln. Der F-Plan wird daher im Parallelverfahren geändert. Dazu erfolgt ein gesonderter Beschluss.

 

Über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans muss die Gemeinde entscheiden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 für das sonstige Sondergebiet „Photovoltaikanlage am Bültmoor“ nordöstlich des Ortes Sukow nach § 12 BauGB nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB.

 

Geltungsbereich ca. 22 ha – siehe Anlage:

Gemarkung Sukow, Flur 1, Flurstück 182/6 teilweise

 

Nördlich des Planungsgebietes liegen Waldflächen. Östlich und westlich befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Südlich des Planungsgebietes schließt die bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Schwerin- Parchim an.

 

Planungsziel:

Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Erzeugung von erneuerbaren Energien aus einer Freiflächenphotovoltaikanlage in einem Abstand von 500 m zu der Bahnstrecke Parchim-Schwerin sowie darüber hinaus bis zu dem Wegeflurstück 137, Flur 1 .

 

  1. Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten.

 

  1. Zwischen der Gemeinde Sukow und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche Planungskosten und weitere in Verbindung mit der Planung auftretende Kosten.

 

 

 

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Anlagen

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