Beschlussvorlage - BV Suk GV 562/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 01.11.2021 wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen (Suk GV 462/21) eine Erklärung zur verbindliche Abnahme eines TLF 3000 aus der Zentralbeschaffung des Landes zu erklären. Diese Erklärung erfolgte am 15.11.2021.

 

Bereits am 09.06.2022 erfolgte durch das Amt eine tel. Anfrage beim LPBK über den Sachstand. Hier wurde mitgeteilt, dass auf Grund der hohen Antragszahl eine Berücksichtigung der Gemeinde Sukow beim Förderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehren“ nicht in Aussicht gestellt werden kann. Die Gemeinden können sich aber parallel an der Ausschreibung beteiligen. Diese Aussage wurde dann mit Schreiben vom 21. November 2022 bestätigt.

 

Auf Grund der Tatsache, dass die Gemeinde Sukow gem. Brandschutzbedarfsplan ein Tanklöschfahrzeug vorhalten muss, ergeht seitens der Amtsverwaltung die Empfehlung sich an der Landesausschreibung außerhalb desrderprogrammes zu beteiligen. Derzeit besteht hier noch die Möglichkeit da noch nicht alle Fahrzeuge des vertraglich vereinbarten Kontingents abgerufen wurden. Das durch das Land ausgeschriebene Tanklöschfahrzeug ist sehr gut konzeptiert und wird gegensätzlich einer Einzelausschreibung preislich günstiger sein.

 

Die bereits im HH 2022 eingeplanten 350.000 € werden weiterhin als realistisch eingeschätzt und können als Grundlage für eine Beantragung von Fördermitteln genutzt. Es wird beabsichtigt eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 116.666 € und Mittel aus der Feuerschutzsteuer in Höhe von 77.500 € zu beantragen. Somit würde sich der Eigenanteil auf ca. 155.834 € belaufen.

 

Ein ebenfalls für die Förderung notwendiger DIN-gerechter Stellplatz ist bereits beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses eingeplant.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 Die Gemeindevertretung Sukow eschließt die Mittel, welche im Wege des Förderprogrammes „ zukunftsfähige Feuerwehren“ eingestellt wurden für die Beschaffung eines neuen TLF 3000r die Feuerwehr Sukow einzusetzen. Die Beschaffung soll über die Zentralbeschaffung des Landes MV unter der Voraussetzung des Erhalts von Fördermitteln erfolgen. Das Amt wird mit der Beantragung von Fördermitteln beauftragt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 Erhöhung der Eigenmittel um ca. 55.000 €.

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