Beschlussvorlage - BV Cri SV 171/15
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters (BV 150251)
Weinbergstraße 14, 19089 Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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19.11.2015
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Bauherr fragt an, ob die Vergrößerung des Lebensmittel-Discounters in der Weinbergstraße 14 in Crivitz auf eine Verkaufsfläche von 1.000 m² möglich ist.
Die nähere Umgebung des Vorhabenstandortes entspricht in ihrer Eigenart nach § 34 (2) BauGB faktisch einem allgemeinen Wohngebiet. Laut Baunutzungsverordnung sind die der Versorgung des Gebietes dienende Läden im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Ab 800 m² Verkaufsfläche wird jedoch die Großflächigkeit des Einzelhandelsbetriebes erreicht, die nach § 11 (3) BauNVO im allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig ist, sondern nur in Kern- und Sondergebieten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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458,1 kB
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