Beschlussvorlage - BV Cri SV 170/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr hatte in einem Antrag auf Vorbescheid § 75 LBauO M-V angefragt, ob das Grundstück in der Gemarkung Crivitz, Flur 27, Flurstück 41/4 mit einem Wohnhaus bebaubar ist. Das gemeindliche Einvernehmen wurde dazu durch die Stadt Crivitz erteilt. Durch den Landkreis ist ein positiver Bauvorbescheid ergangen. Der Bauherr beantragt nun die Verlängerung des Vorbescheides.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Verlängerung des Antrages auf Vorbescheid (25 0409 0010c BV 120245) zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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