Beschlussvorlage - BV Cri SV 160/15-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

In der Straße der Freundschaft 19 ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Lagerung von max. 28,6 t Flüssiggas geplant (4. BImSchV, Anlage nach Nr. 9.1.1.2V). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1 BImSchG.

Das Bauvorhaben liegt inzwischen ebenso als Bauantrag zum gemeindlichen Einvernehmen vor.

 

Die getroffenen Aussagen in der Bewertung der Umweltverträglichkeit (Kapitel 4) bezüglich der angrenzenden Wohnbebauung sind im Antrag nach dem Bundes Immissionsschutzgesetz nicht ausreichend. Es wird auf Seite 10 ausgeführt, dass bis auf den Fahrzeugverkehr und die Befüllung des Behälters keine Auswirkungen bestehen. Jedoch werden diese Auswirkungen, insbesondere die durch die Befüllung auf das Wohngebiet verursachten, im Weiteren nicht in ihrem Beeinträchtigungsgrad gewichtet. Auch in der Zusammenfassung der standortbezogenen UVP-Vorprüfung auf Seite 11 werden keine Aussagen in Bezug auf die Wohnbebauung getroffen.

In der Prognose zu den Schallimmissionen wird angegeben, das ein Schalldruckpegel von 89 dB(A) bei der Befüllung des Lagerbehälters über eine Dauer von ca. 2 Stunden 6-mal jährlich verursacht wird. Im Diagramm wird die Reduzierung des Schalldruckpegels verdeutlicht. So verringert sich dieser in einer Entferung von 50 m um etwa 20 dB(A), unter Berücksichtigung der Reflexion, die aufgrund der Anordnung der umliegenden Gebäude nicht außer acht bleiben kann. Der Tageswert für ein reines Wohngebiet von max. 50 dB(A) würde mit ca. 70 dB(A) immernoch deutlich überschritten. Genaue Angaben zur Entfernung der Emissionsortes zur nächstgelegenen Wohnbebauung werden nicht gemacht.

 

Es besteht die Möglichkeit die erzeugten Schallimmissionen als „seltenes Ereignis“ im Sinne des Abschnitt 7.2 der TA-Lärm zu betrachten. Jedoch auch diese unterliegen Grenzwerten und Häufigkeiten in Zusammenhang (Abschn. 6.3. TA-Lärm). Diese Rahmenbedingenen müssen in einer Schallprognose allgemein verständlich herausgearbeitet werden. In diesem Zusammanhang ist es wichtig, ob weitere seltene Ereignisse hinsichtlich Schallerzeugung im Umfeld zu betrachten sind. Nach derzeitigem Kenntnissstand ist dies nicht der Fall. Die andauernden Vorbelastungen durch das BHKW, sind in diesem Zusammenhang nicht als Vorbelastung zu betrachten.

 

Das BHKW am Heizhaus der Neustadt (Str. d. Freundschaft) wurde baurechtlich genehmigt (09.2009 / AZ: B64-1134/09).

 

Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz wird durch den Landkreis LUP geprüft.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag nicht zu erteilen, da wichtige Aussagen zum Immissionsschutz nicht ausreichend betrachtet wurden.

 

Es ist zu ermitteln, in welche Schallimmissionen an den relevanten Beurteilungsorten zu erwarten sind.

 

Generell ist im Sinne der Minimierung von Beeinträchtigungen die Betankung des Lagerbehälters ist in einer Tageszeit durchzuführen, die für die umliegende Wohnbebauung am verträglichsten ist.

 

 

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Loading...