Beschlussvorlage - BV Cri SV 680/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 221497
Nutzungsänderung in Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe)
Gemarkung Crivitz, Fl 24, Flst 2/10 (19089 Crivitz, Schweriner Chaussee 8)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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16.03.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o. g. Flurstück ist die Nutzungsänderung in Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) geplant (siehe Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
In dem Anhörungsschreiben des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 09.02.23 wurde eine Ablehnung unter Angabe folgender Gründe in Aussicht gestellt.
Gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es eine der Nummer 1 bis 8 Baugesetzbuch entsprechenden Zweckbestimmung erfüllt. Das Vorhaben zählt nicht zu den nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 BauGB privilegierten Vorhaben.
Nach § 35 Absatz 2 BauGB können im Einzelfall sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn keine öffentliche Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Die Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs liegt darin, dass das Vorhaben die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Ebenso wird eine Vorbildwirkung für weitere nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich gesehen.
Das Vorhaben stellt kein privilegiertes, begünstigendes oder sonstiges zulässiges Vorhaben im Außenbereich dar und ist somit abzulehnen.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 16.04.2023 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 221497 für die Nutzungsänderung in Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) auf dem Flurstück 2/10, Flur 24 in der Gemarkung Crivitz zu versagen.
Begründung:
Das Vorhaben stellt kein privilegiertes, begünstigendes oder sonstiges zulässiges Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar.
Das Vorhaben lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Ebenso wird eine Vorbildwirkung für weitere nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich gesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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